Corona: Maskenpflicht in Büros
In Berlin gilt zukünftig eine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden. Die ist den steigenden Infektionszahlen geschuldet. Diese Regelung gilt nicht für den Arbeitsplatz am Schreibtisch, aber sobald dieser verlassen wird. Demzufolge gilt in Berlin jetzt dieselbe Verordnung wie in Restaurants. Sobald man sich im Gebäude bewegt und somit ggf. mit anderen Personen in Kontakt kommen kann, ist eine Maske zu tragen. Im Sinne der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber verpflichtet für den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu sorgen. Deshalb ist es angebracht, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Masken zur Verfügung stellen. Die Schutzwirkung von Masken, egal welcher Art, ist nachgewiesen. Hohe Filterleistungen bieten FFP2- und FFP3-Masken. Jedoch bieten diese nur einen…