In Berlin gilt zukünftig eine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden. Die ist den steigenden Infektionszahlen geschuldet. Diese Regelung gilt nicht für den Arbeitsplatz am Schreibtisch, aber sobald dieser verlassen wird. Demzufolge gilt in Berlin jetzt dieselbe Verordnung wie in Restaurants. Sobald man sich im Gebäude bewegt und somit ggf. mit anderen Personen in Kontakt kommen kann, ist eine Maske zu tragen.
Im Sinne der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber verpflichtet für den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu sorgen. Deshalb ist es angebracht, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Masken zur Verfügung stellen.
Die Schutzwirkung von Masken, egal welcher Art, ist nachgewiesen. Hohe Filterleistungen bieten FFP2- und FFP3-Masken. Jedoch bieten diese nur einen passiven Schutz durch die Filterung der Atemluft. Ist ein Mund- und Nasenschutz mit Corona-Viren kontaminiert, besteht dennoch ein Infektionsrisiko. Die erst Anfang September in Deutschland erhältlichen TrioMed-Masken bieten einen doppelten Schutz. Sie wirken nämlich auch aktiv, indem sie durch eine spezielle Oberfläche Corona-Viren innerhalb von Minuten wirksam eliminieren.
Deshalb empfehlen wir Unternehmen bei der Anschaffung von Schutzmasken TrioMed-Masken als Alternative in Betracht zu ziehen.